Wichtig: LESEN SIE VOR GEBRAUCH DER SOFTWARE SORGFÄLTIG SÄMTLICHE NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES.
Softwarebezeichnung: 3DAssist
DIES IST EIN WIRKSAMER UND RECHTLICH DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER EINE NATÜRLICHE PERSON ODER EINE EINZELNE JURISTISCHE PERSON) UND DER EVIDENT CORPORATION („EVIDENT“).
DIE SOFTWARE UMFASST DAS COMPUTERPROGRAMM VON EVIDENT, ZUGEHÖRIGE DRUCKERZEUGNISSE, DATEN UND INFORMATIONEN, DIE AUF VERSCHIEDENE WEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. INDEM SIE DIESE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN, HERUNTERLADEN, AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN ODER DIESE ANDERWEITIG NUTZEN, STIMMEN SIE ZU, AN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN ZU SEIN. ZUSÄTZLICH ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG BEINHALTET DIE SOFTWARE ELEMENTE, FÜR DIE SIE EINE LIZENZ
GEMÄSS EINER LIZENZVEREINBARUNG FÜR QUELLOFFENE SOFTWARE (OPEN SOURCE SOFTWARE, OSS) ERHALTEN. DIES BEDEUTET, DASS DIE LIZENZBEDINGUNGEN DER OSS-LIZENZVEREINBARUNG DIESE LIZENZBEDINGUNGEN ERSETZEN, SOWEIT TEILE DER OSS-LIZENZVEREINBARUNG BETROFFEN SIND. EINZELHEITEN FINDEN SIE IN DEN OSS-LIZENZINFORMATIONEN (*1). EVIDENT GEWÄHRT IHNEN EINE NICHT EXKLUSIVE LIZENZ ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE, VORAUSGESETZT, SIE STIMMEN DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN ZU.
(*1) Informationen über die OSS-Lizenz finden Sie unter der folgenden URL:
https://www.olympus-ims.com/rvi-products/3dassist/oss-license/
Kapitel 1: Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht und andere Rechte an der Software und an den automatisch zur Verwendung mit der Software erzeugten Dateien liegen bei Evident oder seinen Lizenzgebern und sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
Kapitel 2: Nutzungsbedingungen
1. Die Software kann kopiert und auf mehreren Computern verwendet werden.
2. Die Software darf zu Sicherungszwecken kopiert werden.
Kapitel 3: Miete und Transfer
1. Sie dürfen die Software oder Kopien davon nicht übertragen, vermieten, verleasen, verleihen oder unterlizenzieren.
2. Sie können den Schlüsselcode, den Sie für die Lizenzaktivierung eingeben, übertragen, vermieten, verleasen, verleihen oder unterlizenzieren.
Kapitel 4: Beschränkungen
1. Sie verzichten bei Nutzung der Software darauf:
2. Sie sind verpflichtet, Evident oder Dritte für alle Schäden zu entschädigen, die Evident oder diesen Dritten aus oder in Verbindung mit Ihrem Verstoß gegen Absatz 1 entstehen.
Kapitel 5: Unangekündigte Änderungen usw.
1. Diese Software kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden, um Fehler zu beheben, Versionen zu aktualisieren usw.
2. Evident behält sich das Recht vor, die Bereitstellung dieser Software einzustellen, ohne Sie darüber zu informieren.
Kapitel 6: Haftungsausschluss
1. EVIDENT GARANTIERT NICHT, DASS ALLE VERTRAGLICHEN MÄNGEL (EINSCHLIESSLICH DER IN DEN SPEZIFIKATIONEN UND ANWEISUNGEN ENTHALTENEN) BEHOBEN WERDEN.
2. AUSSER IN DEN HIERIN VORGESEHENEN FÄLLEN EINER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD IHNEN DIE SOFTWARE AUF EINER „AS IS“-BASIS („SO WIE SIE IST“) OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT HIERAUF BESCHRÄNKT, DER GEWÄHR EINER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND/ODER ZUR EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
3. EVIDENT KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE SIE ODER EIN DRITTER ERLITTEN HABEN ODER DIE IHNEN ODER EINEM DRITTEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG, VERWENDUNG ODER FUNKTION DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT HIERAUF BESCHRÄNKT, ALLGEMEINE, BESONDERE, UNMITTELBARE, MITTELBARE, FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, DARUNTER AUCH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN BETRIEBSGEWINNEN, AUS EINER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG, AUS DEM VERLUST VON BETRIEBLICHEN DATEN O.Ä.), AUSSER DERARTIGE UNMITTELBARE SCHÄDEN WERDEN DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN SEITENS EVIDENT VERURSACHT.
Kapitel 7: OPEN SOURCE SOFTWARE
EVIDENT STELLT IHNEN DIE OPEN-SOURCE-SOFTWARE AUF EINER „AS IS“-BASIS („SO WIE SIE IST“) OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHR DER MARKTGÄNGIGKEIT UND ZUR EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. EVIDENT KANN AUSSER BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN SEITENS EVIDENT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT HIERAUF BESCHRÄNKT, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN BETRIEBSGEWINNEN, AUS EINER BETRIEBSUNTERBRECHUNG, AUS DEM VERLUST VON BETRIEBLICHEN DATEN ODER ANDEREN FINANZIELLEN VERLAUSTEN), DIE IM RAHMEN DER VERWENDUNG DER OPEN-SOURCE-SOFTWARE ENTSTANDEN SIND.
Kapitel 8: Vertragsbeendigung
1. Evident kann diesen Vertrag beenden, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen. In diesem Fall müssen Sie die gesamte Software nebst Kopien zerstören.
2. Ihre Verpflichtungen und Haftungen (einschließlich, jedoch nicht hierauf beschränkt, Schadensersatz) aus diesem Vertrag gegenüber Evident und Dritten gelten nach der Beendigung des Vertrags gemäß dem vorstehenden Absatz oder aus einem anderen Grund fort.
Kapitel 9: Vertragsänderungen
1. Evident kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen in folgenden Fällen ändern:
2. Um diesen Vertrag gemäß dem vorstehenden Absatz zu ändern, wird Evident mindestens einen Monat vor Inkrafttreten des geänderten Vertrags eine Mitteilung auf der Evident-Website (URL:https://www.olympus-ims.com/support/download-form-serial/rvi-3dassist-software-licence-agreement/) veröffentlichen, dass der Vertrag geändert wird, welche Einzelheiten geändert werden und zu welchem Datum der geänderte vertrag in Kraft tritt.
3. Wenn der Benutzer die Software nach dem Datum des Inkrafttretens des geänderten Vertrags verwendet, wird davon ausgegangen, dass der Benutzer einer Änderung dieser Vereinbarung zugestimmt hat.
Kapitel 10: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Dieser Vertrag unterliegt japanischem Recht und ist im Einklang mit japanischem Recht zu erfüllen und auszulegen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Bezirksgericht Tokio.